Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
für LinaFora-Software, Testzugänge und ergänzende Dienstleistungen. Stand: 09.10.2026.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Martin Kühn unter der Geschäftsbezeichnung LinaFora, Burkersdorfer Weg 27, 01189 Dresden. Diese AGB gelten für die Nutzung der LinaFora-Software, kostenlose Testzugänge, kostenpflichtige Software-Abonnements sowie ergänzende Einrichtungs-, Beratungs-, Entwicklungs- und Websiteleistungen.
2. Vertragsgegenstand
LinaFora stellt zwei voneinander unabhängig buchbare Softwareprodukte bereit: einen App-/Protokoll-Baukasten für digitale Formular- und Protokollabläufe sowie eine Fahrten- und Auftragsverwaltung für Fahrzeugüberführungen. Beide Produkte können einzeln oder gemeinsam genutzt werden. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die beim Vertragsschluss ausgewählten Produkte bzw. Tarife, die angezeigte Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen.
3. Kundenkonto und 14-Tage-Test
Unternehmenskunden können ein Kundenkonto selbst anlegen und LinaFora grundsätzlich 14 Tage kostenlos testen. Für den Testzugang sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Der Test endet automatisch und wird nicht ohne ausdrückliche Tarifwahl und zahlungspflichtige Bestellung in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2026: Abweichend vom vorstehenden Absatz ist die Nutzung des App-Baukastens und der Fahrtenverwaltung für in dieser Zeit angelegte Kundenkonten bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos. Der Support ist während der Einführungsphase eingeschränkt; ein bestimmter Reaktionszeitraum wird nicht zugesichert. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder der Testzeitraum von 14 Tagen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Einführungsphase besteht nicht.
Während des Testzeitraums kann ein erweiterter bzw. vollständiger Testfunktionsumfang bereitgestellt werden, damit die Software unabhängig von einer späteren Tarifentscheidung geprüft werden kann. Nutzer-, Mengen- oder Administrationsfunktionen können aus technischen oder Missbrauchsschutzgründen im Test angemessen begrenzt werden.
4. Eingeschränkter Demo-Modus nach Testende
Wird nach Ablauf des Testzeitraums kein kostenpflichtiger Tarif aktiviert, bleibt das Kundenkonto grundsätzlich erreichbar, wechselt jedoch in einen eingeschränkten Demo-Modus. Bestehende Daten können, soweit technisch vorgesehen, weiterhin eingesehen und über vorhandene Exportfunktionen gesichert werden.
Im Demo-Modus kann der App-Baukasten auf ein einzelnes Testprotokoll beschränkt werden; erzeugte PDF-Dokumente können ein deutliches LinaFora-Demo-Wasserzeichen enthalten. In der Fahrten-/Rechnungsverwaltung können PDF-Ausgaben ebenfalls mit einem Demo-Wasserzeichen versehen werden. Die Erzeugung von E-Rechnungen ist im Demo-Modus gesperrt. LinaFora kann den Demo-Umfang angemessen anpassen, solange der kostenlose Modus nicht als zugesicherter Bestandteil eines kostenpflichtigen Tarifs behandelt wird.
5. Vertragsschluss und Aktivierung eines Tarifs
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Checkout einen Tarif auswählt, die erforderlichen Vertrags- und Rechnungsdaten angibt, die zahlungspflichtige Bestellung ausdrücklich bestätigt und LinaFora bzw. der eingesetzte Zahlungsdienst die Bestellung annimmt. Alternativ können individuelle Verträge durch Angebot und Annahme geschlossen werden.
Besteht bereits ein Testkonto, kann der Kunde dieses im Checkout verwenden. Bei einer Buchung während eines laufenden Tests können verbleibende Testtage berücksichtigt werden; der konkrete Beginn der Zahlungspflicht wird vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.
6. Preise, Gutscheine und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Wiederkehrende Softwareleistungen werden für den im Checkout ausgewiesenen Abrechnungszeitraum berechnet.
Gutscheine bzw. Aktionscodes können nur innerhalb ihrer jeweiligen Gültigkeitsbedingungen eingesetzt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Gutscheine, Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung besteht nicht. Sofern nicht anders angegeben, sind Gutscheine nicht kombinierbar. Missbräuchlich verwendete oder technisch manipulierte Codes können zurückgewiesen werden.
Zahlungen werden über den im Checkout bezeichneten Zahlungsdienst abgewickelt. Es gelten ergänzend dessen Zahlungsbedingungen, soweit diese den Vertragsinhalt betreffen.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift sorgt der Kunde für die Deckung des angegebenen Kontos. Scheitert ein Einzug aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund – etwa mangels Deckung, wegen eines erloschenen Mandats oder eines unberechtigten Widerspruchs –, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Entgelte des Kredit- und Zahlungsinstituts. Zusätzlich berechnet LinaFora für den eigenen Bearbeitungsaufwand eine Pauschale von 30,00 EUR netto je Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; LinaFora bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für Rücklastschriften, die LinaFora oder der Zahlungsdienst zu vertreten hat, fällt keine Pauschale an.
Nach mehrfachen erfolglosen Einzugsversuchen kann LinaFora die Zahlungsart auf Vorkasse oder Überweisung umstellen und den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen bis zum Zahlungseingang aussetzen; der Kunde wird darüber vorher in Textform unterrichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen einschließlich der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern.
7. Laufzeit und Kündigung
Soweit beim Kauf nichts Abweichendes angegeben ist, laufen monatlich abgerechnete Software-Abonnements auf unbestimmte Zeit und können zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam; der laufende Abrechnungszeitraum wird dabei anteilig abgerechnet. Ein Wechsel in ein niedrigerwertiges Paket wird zum Ende des gebuchten Abrechnungszeitraums wirksam – bei monatlicher Zahlweise zum Ende des laufenden Monats, bei jährlicher Zahlweise zum Ende des laufenden Vertragsjahres. Dasselbe gilt für das Hinzubuchen und das Abbestellen gesondert buchbarer Zusatzfunktionen.
8. Bereitstellung und Änderungen
LinaFora stellt die vereinbarte Software über die vorgesehenen Zugangswege bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Weiterentwicklungen und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Bezahlte Kernfunktionen dürfen nicht ohne sachlichen Grund so verändert werden, dass der vereinbarte Vertragszweck wesentlich beeinträchtigt wird.
9. Zugangsdaten und Pflichten des Kunden
Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung und ist für die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Inhalte sowie die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen verantwortlich. Eine Umgehung von Tarif-, Nutzer-, Mengen-, Wasserzeichen- oder sonstigen technischen Beschränkungen ist nicht gestattet.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit LinaFora personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich.
11. Nutzungsrechte
Alle Rechte an Software, Designs, Marken, Vorlagenlogik und Dokumentation verbleiben bei LinaFora bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. Rechte an eigenen Kundeninhalten verbleiben beim Kunden.
12. Individuelle Leistungen
Für Einrichtung, Prozess-/Protokolldesign, individuelle Entwicklung und Websiteleistungen gelten zusätzlich die konkret vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Preise, Mitwirkungspflichten und Abnahmeregelungen. Leistungen mit „ab“-Preis werden erst nach Aufwandseinschätzung verbindlich beauftragt.
Standortaufzeichnung und Dienste Dritter. Die Standortaufzeichnung ist eine gesondert zu buchende Funktion (Option 1: Positionen zu Unterschriften sowie Beginn und Abschluss; Option 2: zusätzlich die durchgehend gefahrene Strecke) und wird monatlich berechnet; sie wird für das Konto des Kunden freigeschaltet. Der Monatsbetrag ist das Entgelt für die Nutzung der Software; die Entgelte des Kartendienstes sind darin nicht enthalten. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die Aufzeichnung ist der Kunde; er bestimmt die Rechtsgrundlage, unterrichtet die betroffenen Personen und beachtet bestehende Mitbestimmungsrechte. Für die Erzeugung von Kartenausschnitten verwendet LinaFora ausschließlich einen vom Kunden selbst angelegten und in seinem Konto hinterlegten Zugangsschlüssel des Kartendienstes; Vertragsverhältnis und Abrechnung mit dem Kartendienst (Google Billing) bestehen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter des Kartendienstes. LinaFora schuldet weder Verfügbarkeit noch Preisgestaltung des Kartendienstes und trägt dessen Nutzungsentgelte nicht. Ohne hinterlegten Schlüssel entstehen keine Kartenausschnitte; es werden dann keine Koordinaten an den Kartendienst übermittelt.
13. Test-, Beta- und Vorschaufunktionen
Als Test, Beta, Vorschau, Roadmap oder in Entwicklung gekennzeichnete Funktionen können geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden und sind nicht als alleinige Grundlage geschäftskritischer Abläufe zu verwenden, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
14. Mängel und Support
Der Kunde meldet Fehler mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. LinaFora wird reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist prüfen und nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Workaround oder eine gleichwertige Lösung behandeln.
15. Haftung
LinaFora haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausdrücklich übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Vertragsende und Daten
Nach Ende eines kostenpflichtigen Vertrags endet der Zugang zu den gebuchten kostenpflichtigen Funktionen. Soweit ein Demo-Modus angeboten wird, kann das Konto in diesen zurückfallen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig über vorhandene Exportfunktionen zu sichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Bedingungen werden auch in anderen Sprachen bereitgestellt. Die Übersetzungen dienen allein dem Verständnis; maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
